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****low Frau
8.452 Beiträge
Deswegen habe ich immer darauf geachtet wenn ich draußen fotografiere, dass keine Menschen mit Gesicht zu sehen sind oder keine Gesichter in meinem Motiv erkennbar sind und wenn doch, wurde das Gesicht in Photoshop verschwommen gemacht.

Ich finde das Gesetz indem wunderbar, weil ich dabei gleich an diese ganzen gestörten Gaffer denke die glauben, ein Unfallopfer eher fotografieren zu müssen, anstatt Hilfe zu leisten oder eine Rettungsgasse zu bilden. Und dann noch schön im Netz posten.
*****ed1 Mann
315 Beiträge
@****low: finde das Gesetz indem wunderbar,] Wie bitte ??? einfach lächerlich dieses bescheuerte Gesetz !!!
****low:
weil ich dabei gleich an diese ganzen gestörten Gaffer denke die glauben, ein Unfallopfer eher fotografieren zu müssen, anstatt Hilfe zu leisten oder eine Rettungsgasse zu bilden. Und dann noch schön im Netz posten.
Das hat doch nichts mit Fotografie zu tun
****low Frau
8.452 Beiträge
Gut zu wissen. Fotografieren darf ich Menschen ohne Ihrer Erlaubnis nicht, aber Filmen ja?

*ironie*
*****Dog Mann
2.671 Beiträge
Ist es nicht wunderbar das alles so ausführlich und umfassend per Gesetz geregelt wird ?!
Das gibt mir so ein wundervolles, warmes Gefühl der Sicherheit. *ironie*

Jetzt werden die Kleingeister wieder nörgeln das dieses Gesetz vollkommen an jeder Lebenswirklichkeit vorbei läuft und vollkommen überzogen ist. Aber man kann ja nicht jeden zufrieden stellen. *fiesgrins*
**********r6671 Paar
2.577 Beiträge
Und wir freuen uns alle schon auf die wunderbaren Abmahnwellen, die von bisher hungerleidenden britischen Winkeladvokaten - natürlich nur zum Schutze der Gerechtigkeit - losgetreten werden.
Ich glaube, die können sich jetzt schon vor Freude nicht mehr halten.
**********osity Mann
12.841 Beiträge
Das beste ist ja:

Bisher durften Personen unter bestimmten Umständen auch ohne schriftliche Einwilligung fotografiert und veröffentlicht werden. Das regelte ein altes Gesetz von 1907, das sogenannte Kunsturhebergesetz. Darin heißt es ganz pragmatisch, dass Bilder ohne die Einwilligung der abgebildeten Personen verbreitet werden dürfen, wenn »die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen«. Damit ist gemeint und wurde durch die Rechtsprechung der letzten 111 Jahre gefestigt: Wenn die Person für die wesentliche Bildaussage unwichtig ist, darf sie auch veröffentlicht werden. Wäre dies nicht so, dürften nämlich grundsätzlich nur menschenleere Straßen fotografiert werden.

Genau dies wird jetzt geschehen. Digitale Fotos von Menschen beinhalten personenbezogene Daten wie Aussehen, Alter, Geschlecht, Ort und Datum der Aufnahme, etc. – und da greift die DSGVO voll durch. Keine Aufnahme, von wem auch immer, darf ohne Genehmigung erstellt und schon gar nicht veröffentlicht werden. Dies wird weitreichende Konsequenzen für den Bildermarkt haben – und zwar nicht nur für Fotografen und Agenturen, sondern auch für Unternehmen, Vereine, Politiker…

Wie konnte es dazu kommen?

Der Gesetzgeber hat es nicht nur versäumt, sondern er weigert sich ausdrücklich, ein sogenanntes Medienprivileg, wie es im alten Bundesdatenschutzgesetz verankert war, wieder einzuführen. Und dies, obwohl der Europäische Gesetzgeber ihn ausdrücklich dazu aufgefordert hat – nachzulesen im Artikel 85 der DSGVO. Schweden und andere Länder haben ihre Grundrechte geschützt – mit dem guten Argument der Meinungs-, Presse-, und Kunstfreiheit.


Die deutsche Regierung dagegen beharrt auf dem Standpunkt, dass die Gerichte in den nächsten Jahren den Rechtsfrieden, welchen auch immer, schon herstellen werden. Das ist natürlich billig und die Betroffenen fragen sich, welche Existenzberechtigung Entscheider in den Bundesministerien und letztlich die verantwortlichen Politiker haben, die die Rechtsfindung Gerichten überlassen und deren eigener Gestaltungswille dagegen gen Null tendiert.

Noch bevor das Gesetz in Kraft getreten ist, geben sie bekannt: »Wir leben derzeit noch in einer Phase der Unsicherheit, des Übergangs. Sie wird so lange dauern, bis die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für mehr Klarheit sorgt.«

https://freelens.com/politik … ationsfreiheit-verschwindet/
Profilfoto
*******ANA Mann
231 Beiträge
Personen
Übrigens hilft es nicht, wenn Gesichter von Personen nicht erkennbar sind oder überhaupt keine Gesichter auf dem Bild zu sehen sind. Denn nach der DSGVO braucht man auch dann eine Einwilligung der gezeigten Person/en. Klar ist, ohne Gesicht oder unkenntlich gemachte Gesichter lassen sich schwerer zuordnen, aber erlaubt es trotzdem nicht mehr.
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*****l_i Mann
2.140 Beiträge
Ach wie gut, dass ich keine Streetfotografie oder Hochzeiten mache....
Bei Einzelshootings ändert sich ja nix....
Auch heute schon kann vom Model der Vertrag gekündigt werden und somit sind die Bilder hinfällig, da kein Nutzungsrecht mehr besteht... Dafür brauche eine Neuregelung, sondern nur das BGB...
Löschung von Bildern weise ich gerne nach, lade einfach das Model ein, dann können wir das gemeinsam tun...
Null und nichtig
Dem Gesetz fehlt der Geltungsbereich, da Deutschland kein Staat ist,wann befasst ihr euch mal mit Geschichte und den Gesetzen? Ihr diskutiert hier über etwas das keine Legitimation hat. Schaut doch mal was Lisa Fitz sagt, wenn ihr den normalen Menschen nicht glaubt,es sind mehr Wach und wissen das wir jeden Tag von der Politik angelogen werden
Profilbild
*****l_i Mann
2.140 Beiträge
Willst du uns jetzt mitteilen, dass wir seit Jahrzehnten im rechtsleeren Raum leben?
*hm* also ist *deutschland*eine GmbH? Für die die europäischen Gesetze nicht gelten? *ironie*
Und es wäre besser wenn Lisa Fitz unser Bundesmutti wäre? *kopfklatsch*
Ich denke es ist zu übertrieben. Glaube dass die die Gesetze machen, keine Ahnung von Fotografie haben. Einer der gerne Fotos macht, macht es nicht anderen zu schaden. Es geht um 💶💵💷💸
**********r6671 Paar
2.577 Beiträge
@ die_Fkkler_2025
Was wollt Ihr uns sagen ?

Das Lisa Fitz den totalen Überblick hat ?
Das die deutsche Geschichte EU-Gesetze überflüssig/unwirksam macht ?
Welche Auslegung der deutschen Geschichte sollen wir uns ansehen ?
... fehlt der Geltungsbereich, da Deutschland kein Staat ...
Die Bundesrepublik Deutschland (in ihrer anerkannten Staatsform eine parlamentarische Bundesrepublik) wird von anderen Staaten als souveräner Staat betrachtet - sollte man diesem Umstand Rechnung tragen, oder irgendwelchen Gruppierungen glauben, die an einem Fortbestand des Deutschen Reiches festhalten (das Thema ist gerne mal Grundlage für staatsrechtliche Debatten, aber sonst auch nichts), oder als Reichsbürger ganz andere Gedankenmodelle beschreiten ?

Wenn man Eurer These folgen würde, befänden wir uns zwangsläufig in einem völlig rechtfreien Raum ..........

Nein, eine Diskussion hierüber ist sicher nicht vonnöten, da die DSGVO, so sie dann umgesetzt werden wird, in ihren rechtlichen Folgen sicher nicht durch solche Äußerungen unwirksam gemacht werden kann - sprich auf Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Sanktionen angewendet werden.
Auch wenn Lisa Fitz schöne Lieder singt.
schlaft weiter
Wie konnte Albert Pike 1891 als Freimaurer die Weltkriege voraus sagen? Es ist alles schon geschrieben wie die das wollen,nur die schlafen vergessen die Wahrheit. Schon mal den 2plus2 vertrag gelesen? Und verstanden? Dann überlegt mal wo der Berliner Flughafen liegt,auf russischer Seite und so lange sie ihn nicht frei geben is nix. Und ohne Geltungsbereich ist auch nix Gesetz. Selbst mal Lesen
**********r6671 Paar
2.577 Beiträge
2plus2 vertrag
Nein, den habe ich noch nicht gelesen - aber vielleicht solltet Ihr stattdessen mal in den Zwei-plus-Vier-Vertrag hineinsehen ?
Wie weit dann das Verständnis geht ... ok, das steht auf einem anderen Blatt.

Aber wie ich oben schon schrieb:
eine Diskussion hierüber ist sicher nicht vonnöten

Bin jetzt hier raus - und gehe gleich ruhig schlafen.
Ganz in der Gewissheit, dass es auch heutzutage Menschen geben wird, die immer wieder etwas vorauszusagen haben - und nie wird sie jemand verstehen. Warum bloß ?
Profilbild
*****l_i Mann
2.140 Beiträge
Lisa Fitz for President ✌️✌️✌️

*juhu* BGB, StGB & Co alles ohne Geundlage...
*troll*
******670 Paar
297 Beiträge
Großes Fragezeichen
Haben hier einige das Thema verfehlt?
Oder bin ich im falschen Film?

Ich als Hobbyknipser, mache gerne Bilder von Jugendfußballspielen, mir und der Mannschaft wirft das ganze ordentlich Knüppel zwischen die Beine.
@Eifel6670
das habe ich eben auch gedacht, als ich die Kommentare las *nene*

wenn man jedesmal wüsste, was man hier für eine Lawine lostritt. Ich wollte eigentlich nur auf etwas aufmerksam machen, was sich demnächst ändert und die Leute sensibilisieren, aber falsch gedacht *gruebel*
@**t, trotzdem vielen Dank für den Hinweis. Hat mich wachgerüttelt.
Gruß KaZi
**********r6671 Paar
2.577 Beiträge
Was sich da jetzt gerade tut, sollte man genau im Auge behalten, bevor man in irgendwas hineinstolpert.
Vielleicht hat man im EU-Ländel ja doch noch die eine oder andere Eingebung und überdenkt den "Datenschutz" noch einmal.
**********r6671 Paar
2.577 Beiträge
Hier gibt es ...
... einen sehr interessanten Blogbeitrag von RA Dr. Carsten Ulbricht zum Thema DSGVO:

http://www.rechtzweinull.de/ … ischen-datenschutzrecht.html
Profilbild
*****l_i Mann
2.140 Beiträge
DSGVO: Es geht weiter wie bisher

Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums.

"Sehr geehrter Herr X....,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.

Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.

Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.

Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.

Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Regina Krahforst

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*****ed1 Mann
315 Beiträge
@ visual i
???
Und was sagt uns das jetzt ????
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