Wer hat ...
die Skulptur denn geschaffen? Kannst Du uns das verraten?
Ich bin da vielleicht ein gebranntes Kind, aber Künstler haben ja grundsätzlich die Reproduktionsrechte am eigenen Werk und sollten zumindest hier auch Erwähnung finden. Wenn Du sagst, das Werk wurde für den öffentlichen Raum geschaffen und der Künstler ist sich darüber im Klaren, dass seine Idee über kurz oder lang Gemeingut wird, dann ist es ja okay, das zu fotografieren, aber ich denke, wenn ein Mensch uns seine geistige Schöpfung, sprich ein Kunstwerk, zur Betrachtung überlässt, sollten wir ihn auch hier als Urheber würdigen. Ist zumindest so im deutschen Recht vorgesehen
Sorry, klingt jetzt in der Formulierung vielleicht schärfer als es gemeint ist. Versteht es hier einfach als Anregung, wie wir künftig in diesem Thread verfahren wollen ...
Simpli